Mitgliedschaft/Leistungen
Chöre und Vereine, die Interesse an einer Mitgliedschaft im Chorverband Stuttgart haben, sind herzlich willkommen.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
Der WHCV ist ein Dachverband von Chören, die in Stuttgart ihren Sitz haben (kein strenges Regionalprinzip). Der WHCV ist wiederum Mitglied im Schwäbischen Chorverband e. V. (SCV) und Deutschen Chorverband e. V. (DCV).
Vorteile einer Mitgliedschaft:
Neben den Vorteilen der Mitgliedschaft im SCV – siehe nachfolgend – erfolgt für die in Stuttgart ansässigen Vereine eine zusätzliche Förderung durch die Stadt Stuttgart über das Kulturamt.
Somit gibt es 2 Säulen – SCV/DCV und Kulturamt:
SCV
- Jährlicher Zuschuss von derzeit EUR 500,00 Chorleiterförderung
- Zuschuss für in Kinder-/Jugendensembles EUR 110,00 (nur bei aktiver Teilnahme am Chorjugendtag der Chorjugend im SCV)
- Der SCV übernimmt die anfallende Gebühr für die GEMA bei Veranstaltungen. Für besondere Konzerte können Zuschüsse beantragt werden. Im Mitgliedsbeitrag ist eine Versicherung für Mitglieder enthalten. Es besteht ein umfangreiches Fortbildungsangebot.
- Weitere Einzelheiten siehe Homepage des SCV
Kulturamt
- Der WHCV ist Mitglied im Stadtverband der Chöre, Musik- und Karnevalvereine 1995 e. V., der vom Kulturamt für die erforderliche Abwicklung „zwischengeschaltet“ ist.
- EUR 750,00 als Dirigentenpauschale
- EUR 30,00 für jeden Jugendlichen unter 21 Jahre
- Des Weiteren können über den WHCV beim Stadtverband Zuschüsse für Instrumente, Notenmaterial beantragt werden.
Jugendamt (Förderung nur von Kinder- und Jugendensembles)
Die Sängerjugend im WHCV ist Mitglied im Stadtjugendring Stuttgart e. V. (SJR), der vom Jugendamt als „Abwicklungsstelle“ zwischengeschaltet ist. Vom Jugendamt erhalten die Mitglieder jeweils Zuschüsse für die im Jahr durchgeführten Aktivitäten. Hierzu zählen bereits die regelmäßigen Chorproben. Zusätzlich Projektarbeiten, Veranstaltungen, Freizeiten usw. Jede Aktivität wird mit Punkten belegt. Die Zuschüsse richten sich somit nach der Zahl der erreichten Punkte. Der Wert dieser Punkte ändert sich allerdings von Jahr zu Jahr. Im den meisten Fällen werden höhere dreistellige oder kleine vierstellige Zuschüsse erreicht, auch abhängig von der Gruppengröße und -anzahl. Über den SJR können auch weitere Zuschüsse für Freizeiten, Migrationsprojekte usw. beantragt werden.
Folgende Mitgliedsbeiträge haben wir:
Personenbezogener Beitrag (inkl. SCV- und DCV-Mitgliedsbeitrag)
- Erwachsene ab 27 - 14,94€
- Erwachsene ab 27 in Kinder-/Jugendensembles - 13,57€
- Kinder/Jugendliche unter 27 in Erwachsenenensembles - 5,97€
- Kinder/Jugendliche unter 27 in Kinder-/Jugendensembles - 4,57€
Vereinsbezogener Beitrag
- DCV-Sockelbeitrag pro Mitgliedsverein inkl. 11x2 Exemplare der Mitgliederzeitschrift CHORZEIT - 40,00€
- SCV-Sockelbetrag pro Mitgliedsverein inkl. 11x2 Exemplare der Mitgliederzeitschrift SINGEN - 270,00€
Hinweis: Bei Schulen und Kirchengemeinden gilt: die Beiträge sind pro SängerIn bzw. Instrumentalist zu entrichten, wobei die Kinder/Jugendliche üblicherweise keine Mitglieder im Förderverein der Schule sind bzw. Mitgliedsbeiträge an die Kirchengemeinden zahlen.
Konnten wir Ihr Interesse an unserem Verband und den Vorteilen wecken? Gerne stehen wir auch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung:
Schreiben Sie uns ein Aufnahmeschreiben, warum Sie mit Ihrem Verein/Chor Mitglied werden möchten.
Fügen Sie dem Aufnahmeschreiben den Aufnahmeantrag des SCV ausgefüllt und unterschrieben bei.
Schicken Sie Ihr Aufnahmeschreiben und den Aufnahmeantrag an
Wilhelm-Hauff-Chorverband Stuttgart e.V.
Herrn Holger Frank Heimsch
Fritz-Walter-Weg 19
70372 Stuttgart
oder digital an
Werden Sie bei uns Mitglied: ob als Verein, AG, Schule, Kirche oder freies Ensemble – beim WHCV ist jeder herzlich willkommen!