Hiermit sind alle Mitglieder der Mitgliedsvereine in der Sängerjugend im WHCV zu der ordentlichen Jugend-Delegiertenversammlung am Samstag, 29.06.2024 eingeladen.
Die weiteren Angaben (Ort, Tagesordnung, Stimmberechtigte usw.) und Unterlagen finden Sie auch nochmals digital unter https://kurzlinks.de/jugend-delegiertenversammlung-unterlagen-2024
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Wir, die Sängerjugend würden uns sehr freuen, wenn an der ersten wieder ausschließlich in Präsenz stattfindenden Versammlung auch viele Delegierte anwesend wären. Aus unserer Sicht ist ein reger persönlicher Austausch wichtig.
Unverändert gilt, dass aktuell nicht alle Positionen im Vorstand besetzt sind. Vakante Stellen sind die/der Vorsitzende, stellv. Vorsitzende(r), Verbandsjugendchorleiter(in) und drei Beisitzer(innen). Wir würden es deshalb sehr begrüßen, wenn Sie vor allem auch bei den Jugendlichen hierfür werben würden. Ich könnte mir gut vorstellen, dass sich vielleicht zwei Personen gemeinsam bewerben. Selbstverständlich erfolgt eine Begleitung/Einarbeitung durch den bestehenden Vorstand. Es gibt auch eine entsprechende Bescheinigung als Nachweis. Für die Position der/des Vorsitzenden und stellv. Vorsitzenden muss man mind. 18 Jahre alt sein, für die übrigen Positionen mind. 16 Jahre. Mit einer schriftlichen Einverständniserklärung der Eltern kann man bereits ab 14 Jahren gewählt werden. Die Wahl ist für 2 Jahre, ausnahmsweise auch 1 Jahr. Falls sich jemand hierfür interessiert, können wir uns gern im Vorfeld austauschen. Die Sängerjugend sollte in erster Linie von Jugendlichen (in diesem Fall heißt das bis 27 Jahre) vertreten sein. Aber für alle Positionen kann sich auch jede Person melden, die sich für die Sängerjugend interessiert. Es wäre schön, wenn wir diese Einrichtung wieder mit mehr Leben füllen könnten.